KGV „Neues Leben“ e. V.

Gebührenordnung

Beitrags- und Gebührenordnung des Kleingärtnerverein „Neues Leben“ e. V. laut Beschluss vom  20. April 2024.

Die Gebühren sind aufforderungsgemäß auf das Konto des KGV „Neues Leben“ e. V. zu zahlen! Ein Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen kann nur schriftlich beim Vorstand beantragt und von diesem beschlossen werden. Die Entscheidung des Vorstands ist endgültig, sie kann mündlich mitgeteilt werden.

 

1. Verwaltungsgebühr Pächterwechsel 20,00 €
2. Aufnahmegebühr für Gartenpächter (einmalig) 15,00 €
3. Mitgliedsbeitrag ab 01. Januar 2024 17,70 €
4. Mitgliedsbeitrag pro Garten incl. Vereinshaftpflicht 23,00 €
4.1 Beitrag Ehegatte / Lebenspartner 6,00 €
5. Pachtzins pro m² ab 01.01.2024 0,16 €
6. Gemeinschaftsarbeit 9 Stunden 10,00 €/Std.
7. Arbeitspreis Wasser ab 01.01.2024 2,62 €/m³
8. Arbeitspreis Strom ab 01.01.2024 0,32 €/kWh
9. Bearbeitsgebühr bei 1. Mahnung 7,50 €
10. Bearbeitsgebühr bei 2. Mahnung 10,00 €
11. Wiederfreischaltung Medienversorgung
Strom/ Wasser
50,00 €
12. Nichtanwesenheit bei Zählerablesung  10,00 €

Der Vorstand