KGV „Neues Leben“ e. V.

Gebührenordnung

Gebührenordnung des Kleingärtnerverein „Neues Leben“ e. V. laut Beschluss des Vorstandes vom  05. Januar 2010.

Die Gebühren sind aufforderungsgemäß auf das Konto des KGV „Neues Leben“ e. V. zu zahlen! Ein Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen kann nur schriftlich beim Vorstand beantragt und von diesem beschlossen werden. Die Entscheidung des Vorstands ist endgültig, sie kann mündlich mitgeteilt werden.

Allgemeine Gebühren

1. Verwaltungsgebühr infolge Abgabe bzw. Übernahme eines Gartens (Verkauf, Erbschaft, Schenkung) 20,00 €
2. Aufnahmegebühr als Mitglied des Kleingärtnervereins 15,00 €
3. Gebühr für zusätzlichen Verwaltungsaufwand, z.B. bei Nichtbekanntgabe der Adressänderung, Telefonnummer, unentschuldigtes Fehlen bei terminierten Einladungen zum Gespräch u.ä. 10,00 €
4. Verstöße gegen bestehende Rechtsgrundlagen, Richtlinien und Ordnungen des Verbandes und des KGV (Betrag legt der Vorstand fest).  bis 50,00 €

 

 

Mahnkosten

1. Die Mahnkosten sind gesetzlich geregelt.
2. Für ein einfaches Mahnschreiben, bei dem Porto und Papier anfallen, sind Mahnkosten von bis zu zen Euro üblich. 10,00 €
3. Die Zusammensetzung der Mahnkosten müssen für den Kleingärtner in Schriftform verständlich dargelegt werden und dem tatsächlichen Aufwand entsprechen.
4. Mahnung bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht zum Fälligkeitstermin. 10,00 €
5. Mahnung für verwaltungstechnischen Kosten bei unbegründetem Nichterscheinen zur Ablesung und Kassierung von Strom und Wasser. 10,00 €
6. a) Zahlungserinnerung 0,00 €
b) 1. Mahnung 2,50 € bis 5,00 €
c) 2. Mahnung 5,00 € bis 7,50 €
d) 3. Mahnung 7,50 € bis 10,00 €

Der Vorstand