KGV „Neues Leben“ e. V.

Gemeinschaftsarbeit

Die Gemeinschaftsarbeiten finden in den Monaten April bis Oktober statt.

Die Termine für die Gemeinschaftsarbeiten im laufenden Kalenderjahr stehen fest und wurden auf unserer Homepage unter der Rubrik „Termine“ eingepflegtZusätzlich wurden Aushänge in den Schaukästen angebracht. Plötzlich, nicht vorhersehbare Gemeinschaftseinsätze können zu kurzfristiger Terminveröffentlichung führen.

Das Mitglied verpflichtet sich zur Leistung von 9 Arbeitsstunden / Jahr oder ersatzweise zur Zahlung von 10 € je Stunde (Mitgliederbeschluss im Jahr 2013).

Ersatzzahlung für nicht geleistete Arbeitsstunden sind bis spätestens 31. Oktober des Geschäftsjahres fällig und sind ohne weitere Zahlungsaufforderung des Vereins auf ausgewiesene Vereinskonto (unten aufgeführt) zu überweisen.

Der Vorstand weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Personen an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen dürfen, die einen entsprechenden Versicherungsschutz (Unfall-Haftpflicht) bei der GENERALI – Kleingärtnerversicherung nachweisen können.

Alle auf eigene Initiative geleisteten Stunden zur Gestaltung und Werterhaltung unseres Kleingärtnervereins bitten wir auf formlosen Antrag zur Anerkennung beim Vorstand bis 30. Oktober im laufenden Geschäftsjahr einzureichen.

 

Bankverbindung:
Begünstigter: KGV „Neues Leben“ e. V.
Bankverbindung: Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
IBAN: DE 97 8605 5592

Der Vorstand